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Schock: Der Erste

Wenn ich diese Zeilen hier schreibe, weiß ich natürlich, dass noch weitere "Hämmer" folgen. Aber alles schön der Reihe nach.
Ein paar Tage nachdem wir wieder zu Hause waren rief unser Makler an: Es täte ihm wahnsinnig leid, aber das Grundstück Nummer 13 könne er uns gar nicht vermitteln, weil er schon einer anderen Kundin eine Kaufoption bis zum Ende des Monats eingeräumt hätte und sie die Option wahrnehmen würde.
Was nun? Erste Idee: Den Makler verklagen!
Nüchtern betrachtet sieht die Sache ein wenig anders aus. Wir hätten allenfalls versuchen können, einen immateriellen Schaden einzuklagen. Aber da wir sowieso keine "Prozesshansel" sind überlegten wir, ob wir uns für ein anderes Grundstück erwärmen könnten.
Dabei stellte sich heraus, dass es vieleicht ein Fehler war in den Vorüberlegungen an Grundstück 13 nur positive Aspekte und an allen anderen nur negative zu sehen.
Nach langen schwierigen Überlegungen und Rücksprachen mit dem Makler entschieden wir uns für Grundstück 14, das im hinteren und somit ruhigeren Bereich des Baugebietes liegt. Da es einen sehr eigenartigen Zuschnitt hat, kam uns der Makler preislich etwas entgegen.
(Wenn wir natürlich geahnt hätten, was wir jetzt wissen...)

 

Es waren nur noch die Grundstücke 5 bis 11 und 14 zu haben

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