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Februar 2005: Der zweite Schock

Wir lasen in der Zeitung von der drohenden Insolvenz der Walter Bau AG. Irgendwie kam uns der Name im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag bekannt vor.
Kaufvertrag noch mal studiert. Der Verkäufer heißt zwar Dyckerhoff, das angegebene Konto für den Kaufpreis gehörte aber der Walter Bau AG.
Der sofort angerufene Notar gab uns die Auskunft, dass wir nichts zu befürchten hätten. Aber ein Rest Unsicherheit blieb doch, ob nicht  unser Geld irgendwie in die Konkursmasse wandern würde, weil wir zwar mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sind aber noch nicht als Eigentümer.
(Ein Problem, dass uns noch weiter beschäftigen wird.)
Wir beschlossen deshalb erst zu bauen, wenn wir im Grundbuch eingetragen sind und nicht wie im Kaufvertrag vorgesehen bereits vorher.

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