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November 2005

Eigentlich beginnt jetzt erst die Zeit, wegen der ich das Kapitel Wartezeit genannt habe.
Parallel zu den ganzen Ereignissen habe ich angefangen jede Woche beim Notar anzurufen. Er hätte zwar schon wieder einige Pfandfreigaben aber eben noch nicht alle. Wir fragen uns: Kann man einen Notar verklagen?
Meine Frau will es jetzt wissen. Sie fängt an nicht nur bei unserem Notar anzurufen, sondern auch bei den anderen beteiligten Notariaten, beim Grundstücksverkäufer und beim Grundbuchamt (wo sie jede Menge ausgesprochen nette und mitfühlende Menschen kennengelernt hat).
Wir vereinbaren, dass wir ab sofort immer abwechselnd jede Woche nachbohren (Originalton Ingrid "lästig wie die Sch...hausfliegen).
Der IBG kann ich nur mitteilen, was der Notar mir gesagt hat: "Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit könnte es in diesem Jahr noch klappen. Wann genau könne er aber nicht sagen".
Aber das Warten zermürbt!
Diesmal schaffe ich es auch nicht, meine Frau für eine Woche in Glowe zwischen den Jahren zu erwärmen - sie streikt!

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